Braucht Ihr Unternehmen einen KI-Beauftragten? Muss eine KI-Schulung zertifiziert sein? Zwei Fragen, die wir in Gesprächen mit Kunden inzwischen fast jede Woche hören, und zu denen im Netz viel Halbwissen kursiert. Dieser Beitrag fasst die Rechtslage zusammen, zeigt, was Art. 4 EU AI Act wirklich verlangt, und wie sich daraus ein sauberes, dokumentiertes Schulungskonzept ableiten lässt.
Die rechtliche Einordnung haben wir gemeinsam mit Rechtsanwalt Dersim Özdag erarbeitet. Stand ist August 2026.
Was der EU AI Act tatsächlich verlangt
Relevant ist insbesondere Art. 4 KI-VO (KI-Kompetenz, AI Literacy). Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen ergreifen, um ein hinreichendes Maß an KI-Kompetenz bei ihrem Personal und anderen mit dem Betrieb befassten Personen zu fördern. Dabei sollen technisches Wissen, Erfahrung, Ausbildung, der konkrete Einsatzkontext und die betroffenen Personengruppen berücksichtigt werden. Seit dem „Omnibus on AI“ ist zudem klargestellt: Die Vorschrift verpflichtet Anbieter und Betreiber nicht, für einzelne Personen ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren. Gefordert sind angemessene, zur Organisation passende Maßnahmen.
„Die KI-Verordnung sieht keine Zertifizierungspflicht für in Anspruch genommene Schulungen oder Qualifizierungsmaßnahmen vor.“
Bundesnetzagentur zur KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO
Schulungen dürfen intern oder extern durchgeführt werden. Die Bundesnetzagentur stellt außerdem klar, dass weder die Einführung eines KI-Beauftragten noch externe Zertifizierungen oder standardisierte Trainings vorgeschrieben sind.
Art. 4 ist ein Mindeststandard, Berufsrecht kann weiter gehen
Art. 4 KI-VO verdrängt branchenspezifische, oft strengere Berufspflichten nicht. Für Rechtsanwälte folgt etwa aus § 43 BRAO (gewissenhafte Berufsausübung), dass sie mit eingesetzten Hilfssystemen kompetent umgehen können müssen. Für Steuerberater ergibt sich Entsprechendes aus § 57 Abs. 1 StBerG. Wer in einem regulierten Beruf oder einer regulierten Branche KI einsetzt, muss also beides betrachten: den AI Act und das eigene Berufsrecht.
Hochrisiko-KI: menschliche Aufsicht nach Art. 26 Abs. 2 KI-VO
Für Hochrisiko-KI-Systeme, darunter fallen zum Beispiel viele Systeme im HR-Bereich, gilt zusätzlich Art. 26 Abs. 2 KI-VO: Betreiber müssen die menschliche Aufsicht natürlichen Personen übertragen, „die über die erforderliche Kompetenz, Ausbildung und Befugnis verfügen“, und sie entsprechend unterstützen. Daraus folgt eine konkrete Schulungsnotwendigkeit für diese Aufsichtspersonen. Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme gelten ab dem 2. Dezember 2027.
Was das für Schulungsanbieter bedeutet
Ein Anbieter wie SES IT und Web Solutions kann solche Schulungen kommerziell anbieten, ohne vorher eine besondere behördliche Zertifizierung als Schulungsanbieter zu benötigen. Eine wichtige Feinheit betrifft das Marketing: Wir bezeichnen unsere Abschlüsse als „KI-Beauftragter / AI Officer, Qualifizierung nach EU AI Act (SES-Lehrgangszertifikat)“. Es handelt sich um ein privates Lehrgangszertifikat und nicht um einen gesetzlich geschützten Berufsabschluss. Aussagen wie „staatlich zertifiziert nach EU AI Act“ wären irreführend, und die verwenden wir bewusst nicht.
Unsere Lehrgänge führen wir live durch, entweder vor Ort in Ihren Räumen oder als Live-Online-Training mit direkter Interaktion. Reine Selbstlern-Fernlehrgänge, bei denen Lehrende und Teilnehmende überwiegend räumlich und zeitlich getrennt sind, bieten wir nicht an. Für solche Formate wäre das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) mit möglicher ZFU-Zulassungspflicht zu prüfen. Die rechtliche Einordnung unserer Formate stimmen wir mit der Kanzlei Özdag ab.
Warum eine Pauschalschulung nicht reicht
Ein vierstündiger Standardkurs für alle mit anschließender Bescheinigung „AI-Act-konform“ entspricht nicht dem risikobasierten Ansatz der Verordnung. Entscheidend sind die konkrete Organisation, ihre Rolle (Anbieter oder Betreiber), die eingesetzten KI-Systeme, deren Risiken und die Vorkenntnisse der Personen. Außerdem soll KI-Kompetenz kontinuierlich weiterentwickelt werden.
Vier Schulungsformate nach Rolle und Risiko
| Format | Zielgruppe | Umfang | Inhalt |
|---|---|---|---|
| AI Act Awareness | Alle Mitarbeitenden | 2 bis 4 Stunden | Grundlagen KI, Chancen und Risiken, Unternehmensrichtlinie, Art. 4. Der gemeinsame Mindeststandard. |
| AI Act Practitioner | Mitarbeitende, die KI aktiv einsetzen | 1 Tag | Sicheres Prompting, Datenschutz im Alltag, Shadow AI, Transparenzpflichten, Umgang mit Halluzinationen. |
| KI-Beauftragter / AI Officer | IT, Compliance, Management | 2 bis 4 Tage, 20 bis 30 UE, Prüfung | Umfassende Qualifizierung mit Schwerpunkt EU AI Act und AI Governance, Praxisprojekt und SES-Lehrgangszertifikat. |
| AI Governance Workshop | Geschäftsführung, IT, DSB | 1 bis 2 Tage | AI Policy, Freigabeprozess, Verantwortlichkeiten, Risikomanagement, auf Ihr Unternehmen zugeschnitten. |
Module des Lehrgangs „KI-Beauftragter / AI Officer“
Deutlich mehr als „Was ist ChatGPT?“: 20 bis 30 Unterrichtseinheiten mit Praxisprojekt und Prüfung.
- Grundlagen KI. LLMs, Machine Learning, GenAI, RAG, Agents, Training vs. Inference, Halluzinationen, Bias.
- EU AI Act. Rollen Provider/Deployer, Risikoklassen, verbotene Praktiken, High-Risk AI, GPAI, Transparenzpflichten, Art. 4 AI Literacy.
- KI-Inventarisierung. Welche KI-Systeme gibt es im Unternehmen? Verantwortliche, Anbieter, Daten, Einsatzzweck, Nutzer.
- AI Risk Assessment. Use Case, KI-System, Rolle, Risikoklasse, regulatorische Anforderungen, Maßnahmen.
- Datenschutz. DSGVO, personenbezogene Daten, Auftragsverarbeitung, Drittlandtransfer, DSFA, Mitarbeiterdaten.
- Informationssicherheit. Prompt Injection, Data Leakage, RAG Security, Secrets, Shadow AI, Supply Chain, Zugriffskontrolle.
- AI Governance. AI Policy, Freigabeprozess, Verantwortlichkeiten, Dokumentation, Incident- und Change-Management.
- Aufgaben des KI-Beauftragten. AI Inventory führen, Projekte bewerten, Fachbereiche beraten, Schulungen koordinieren, Risiken eskalieren, Compliance dokumentieren.
- Praxisprojekt. Bewertung eines fiktiven Unternehmens, das Microsoft Copilot, ChatGPT Enterprise und ein eigenes Recruiting-KI-System einführen will, inklusive Einordnung als Hochrisiko-System und Ausgestaltung der menschlichen Aufsicht nach Art. 26 Abs. 2 KI-VO.
- Abschlussprüfung. Multiple Choice, Fallstudie und kurze Präsentation. Zertifikat: privates Lehrgangszertifikat von SES IT und Web Solutions.
Zu jedem Lehrgang gehört ein professioneller Lehrplan mit Lernzielen, Zielgruppen, Voraussetzungen, Unterrichtseinheiten, Übungen, Prüfung, Bewertungsschema, Teilnahme- und Prüfungsnachweis, Curriculum-Version und verwendetem Rechtsstand.
Vom Assessment zum wiederkehrenden Compliance-Service
Unser Vorgehen in fünf Phasen:
- AI Literacy Assessment. Mitarbeitende, Rolle, verwendete KI, Risiko, erforderliche Kompetenz. Das Ergebnis ist der tatsächliche Schulungsbedarf, nicht ein Pauschalkurs.
- Schulungsmatrix. Management: AI Governance. Entwicklung: AI Act und Secure AI Development. HR: High-Risk Employment AI. Marketing: GenAI, Urheberrecht, Transparenz. Alle: Awareness.
- KI-Beauftragten-Ausbildung. Ein bis drei interne Personen werden intensiv qualifiziert und übernehmen die Rolle dauerhaft.
- Dokumentation. AI Literacy Policy, Training Matrix, Training Records, AI System Inventory, Risk Classification, Teilnehmer- und Prüfungsnachweise.
- Jährlicher Refresh. KI-Kompetenz soll kontinuierlich weiterentwickelt werden. Aus der Einmalschulung wird ein wiederkehrender Compliance-Service.
Für größere Organisationen ist zusätzlich ISO/IEC 42001 (AI Management System) strategisch interessant: eine Unternehmenszertifizierung, keine persönliche Trainerzulassung. Wir begleiten auf Wunsch die Vorbereitung.
Rechtlich geprüft mit der Kanzlei Özdag
Kanzlei Özdag, Nürnberg
Diesen Beitrag haben wir gemeinsam mit Rechtsanwalt Dersim Özdag erarbeitet (IT-Recht, Datenschutz, KI-Compliance, zertifizierter Mediator). Die technische Umsetzung und die Schulungen kommen von SES IT und Web Solutions, die rechtliche Einordnung von der Kanzlei.
Bei rechtlichen Fragen, etwa zur Rollenbestimmung nach dem AI Act, zu Verträgen mit KI-Anbietern oder zu Datenschutzfolgen, können Sie sich auch direkt an die Kanzlei wenden:
- kanzlei-oezdag.de
- kontakt@kanzlei-oezdag.de
- +49 911 7879859
- Praunstraße 26 · 90489 Nürnberg
Die häufigsten Fragen aus unseren Gesprächen haben wir unten in der FAQ zusammengefasst. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, schreiben Sie uns.
Hinweis: Dieser Beitrag fasst die Rechtslage nach unserem Kenntnisstand (August 2026) zusammen, erstellt in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Özdag, und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Unsere Zertifikate sind private Lehrgangszertifikate von SES IT und Web Solutions.