KI-Beauftragter und EU AI Act Schulung: Was Pflicht ist und was nicht

Kein Pflicht-Amt. Keine Zertifizierungspflicht. Aber Art. 4 gilt. Die Rechtslage zur KI-Kompetenz in Unternehmen, erarbeitet mit der Kanzlei Özdag in Nürnberg.

Braucht ein Unternehmen einen KI-Beauftragten? Was verlangt Art. 4 EU AI Act zur KI-Kompetenz? Ist eine Zertifizierung Pflicht? Antworten, Schulungsformate und ein 5-Phasen-Modell für AI-Literacy-Compliance, rechtlich geprüft mit der Kanzlei Özdag.

Timo Stark· ·Lesezeit: ca. 9 Minuten

Braucht Ihr Unternehmen einen KI-Beauftragten? Muss eine KI-Schulung zertifiziert sein? Zwei Fragen, die wir in Gesprächen mit Kunden inzwischen fast jede Woche hören, und zu denen im Netz viel Halbwissen kursiert. Dieser Beitrag fasst die Rechtslage zusammen, zeigt, was Art. 4 EU AI Act wirklich verlangt, und wie sich daraus ein sauberes, dokumentiertes Schulungskonzept ableiten lässt.

Die rechtliche Einordnung haben wir gemeinsam mit Rechtsanwalt Dersim Özdag erarbeitet. Stand ist August 2026.

Kein Pflicht-Amt. Der „KI-Beauftragte“ ist, anders als der Datenschutzbeauftragte, keine gesetzlich definierte Funktion.
Keine Zertifizierungspflicht. Weder Schulungen noch Schulungsanbieter brauchen in Deutschland eine staatliche Zulassung, TÜV- oder IHK-Zertifizierung.
Aber: Art. 4 gilt. Anbieter und Betreiber von KI müssen Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ergreifen, risikobasiert und dokumentiert. Ein bestimmtes Kompetenzniveau muss dabei nicht garantiert werden.

Was der EU AI Act tatsächlich verlangt

Relevant ist insbesondere Art. 4 KI-VO (KI-Kompetenz, AI Literacy). Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen ergreifen, um ein hinreichendes Maß an KI-Kompetenz bei ihrem Personal und anderen mit dem Betrieb befassten Personen zu fördern. Dabei sollen technisches Wissen, Erfahrung, Ausbildung, der konkrete Einsatzkontext und die betroffenen Personengruppen berücksichtigt werden. Seit dem „Omnibus on AI“ ist zudem klargestellt: Die Vorschrift verpflichtet Anbieter und Betreiber nicht, für einzelne Personen ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren. Gefordert sind angemessene, zur Organisation passende Maßnahmen.

„Die KI-Verordnung sieht keine Zertifizierungspflicht für in Anspruch genommene Schulungen oder Qualifizierungsmaßnahmen vor.“

Bundesnetzagentur zur KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO

Schulungen dürfen intern oder extern durchgeführt werden. Die Bundesnetzagentur stellt außerdem klar, dass weder die Einführung eines KI-Beauftragten noch externe Zertifizierungen oder standardisierte Trainings vorgeschrieben sind.

Art. 4 ist ein Mindeststandard, Berufsrecht kann weiter gehen

Art. 4 KI-VO verdrängt branchenspezifische, oft strengere Berufspflichten nicht. Für Rechtsanwälte folgt etwa aus § 43 BRAO (gewissenhafte Berufsausübung), dass sie mit eingesetzten Hilfssystemen kompetent umgehen können müssen. Für Steuerberater ergibt sich Entsprechendes aus § 57 Abs. 1 StBerG. Wer in einem regulierten Beruf oder einer regulierten Branche KI einsetzt, muss also beides betrachten: den AI Act und das eigene Berufsrecht.

Hochrisiko-KI: menschliche Aufsicht nach Art. 26 Abs. 2 KI-VO

Für Hochrisiko-KI-Systeme, darunter fallen zum Beispiel viele Systeme im HR-Bereich, gilt zusätzlich Art. 26 Abs. 2 KI-VO: Betreiber müssen die menschliche Aufsicht natürlichen Personen übertragen, „die über die erforderliche Kompetenz, Ausbildung und Befugnis verfügen“, und sie entsprechend unterstützen. Daraus folgt eine konkrete Schulungsnotwendigkeit für diese Aufsichtspersonen. Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme gelten ab dem 2. Dezember 2027.

Was das für Schulungsanbieter bedeutet

Ein Anbieter wie SES IT und Web Solutions kann solche Schulungen kommerziell anbieten, ohne vorher eine besondere behördliche Zertifizierung als Schulungsanbieter zu benötigen. Eine wichtige Feinheit betrifft das Marketing: Wir bezeichnen unsere Abschlüsse als „KI-Beauftragter / AI Officer, Qualifizierung nach EU AI Act (SES-Lehrgangszertifikat)“. Es handelt sich um ein privates Lehrgangszertifikat und nicht um einen gesetzlich geschützten Berufsabschluss. Aussagen wie „staatlich zertifiziert nach EU AI Act“ wären irreführend, und die verwenden wir bewusst nicht.

Unsere Lehrgänge führen wir live durch, entweder vor Ort in Ihren Räumen oder als Live-Online-Training mit direkter Interaktion. Reine Selbstlern-Fernlehrgänge, bei denen Lehrende und Teilnehmende überwiegend räumlich und zeitlich getrennt sind, bieten wir nicht an. Für solche Formate wäre das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) mit möglicher ZFU-Zulassungspflicht zu prüfen. Die rechtliche Einordnung unserer Formate stimmen wir mit der Kanzlei Özdag ab.

Warum eine Pauschalschulung nicht reicht

Ein vierstündiger Standardkurs für alle mit anschließender Bescheinigung „AI-Act-konform“ entspricht nicht dem risikobasierten Ansatz der Verordnung. Entscheidend sind die konkrete Organisation, ihre Rolle (Anbieter oder Betreiber), die eingesetzten KI-Systeme, deren Risiken und die Vorkenntnisse der Personen. Außerdem soll KI-Kompetenz kontinuierlich weiterentwickelt werden.

Vier Schulungsformate nach Rolle und Risiko

FormatZielgruppeUmfangInhalt
AI Act AwarenessAlle Mitarbeitenden2 bis 4 StundenGrundlagen KI, Chancen und Risiken, Unternehmensrichtlinie, Art. 4. Der gemeinsame Mindeststandard.
AI Act PractitionerMitarbeitende, die KI aktiv einsetzen1 TagSicheres Prompting, Datenschutz im Alltag, Shadow AI, Transparenzpflichten, Umgang mit Halluzinationen.
KI-Beauftragter / AI OfficerIT, Compliance, Management2 bis 4 Tage, 20 bis 30 UE, PrüfungUmfassende Qualifizierung mit Schwerpunkt EU AI Act und AI Governance, Praxisprojekt und SES-Lehrgangszertifikat.
AI Governance WorkshopGeschäftsführung, IT, DSB1 bis 2 TageAI Policy, Freigabeprozess, Verantwortlichkeiten, Risikomanagement, auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.

Module des Lehrgangs „KI-Beauftragter / AI Officer“

Deutlich mehr als „Was ist ChatGPT?“: 20 bis 30 Unterrichtseinheiten mit Praxisprojekt und Prüfung.

  1. Grundlagen KI. LLMs, Machine Learning, GenAI, RAG, Agents, Training vs. Inference, Halluzinationen, Bias.
  2. EU AI Act. Rollen Provider/Deployer, Risikoklassen, verbotene Praktiken, High-Risk AI, GPAI, Transparenzpflichten, Art. 4 AI Literacy.
  3. KI-Inventarisierung. Welche KI-Systeme gibt es im Unternehmen? Verantwortliche, Anbieter, Daten, Einsatzzweck, Nutzer.
  4. AI Risk Assessment. Use Case, KI-System, Rolle, Risikoklasse, regulatorische Anforderungen, Maßnahmen.
  5. Datenschutz. DSGVO, personenbezogene Daten, Auftragsverarbeitung, Drittlandtransfer, DSFA, Mitarbeiterdaten.
  6. Informationssicherheit. Prompt Injection, Data Leakage, RAG Security, Secrets, Shadow AI, Supply Chain, Zugriffskontrolle.
  7. AI Governance. AI Policy, Freigabeprozess, Verantwortlichkeiten, Dokumentation, Incident- und Change-Management.
  8. Aufgaben des KI-Beauftragten. AI Inventory führen, Projekte bewerten, Fachbereiche beraten, Schulungen koordinieren, Risiken eskalieren, Compliance dokumentieren.
  9. Praxisprojekt. Bewertung eines fiktiven Unternehmens, das Microsoft Copilot, ChatGPT Enterprise und ein eigenes Recruiting-KI-System einführen will, inklusive Einordnung als Hochrisiko-System und Ausgestaltung der menschlichen Aufsicht nach Art. 26 Abs. 2 KI-VO.
  10. Abschlussprüfung. Multiple Choice, Fallstudie und kurze Präsentation. Zertifikat: privates Lehrgangszertifikat von SES IT und Web Solutions.

Zu jedem Lehrgang gehört ein professioneller Lehrplan mit Lernzielen, Zielgruppen, Voraussetzungen, Unterrichtseinheiten, Übungen, Prüfung, Bewertungsschema, Teilnahme- und Prüfungsnachweis, Curriculum-Version und verwendetem Rechtsstand.

Vom Assessment zum wiederkehrenden Compliance-Service

Unser Vorgehen in fünf Phasen:

  1. AI Literacy Assessment. Mitarbeitende, Rolle, verwendete KI, Risiko, erforderliche Kompetenz. Das Ergebnis ist der tatsächliche Schulungsbedarf, nicht ein Pauschalkurs.
  2. Schulungsmatrix. Management: AI Governance. Entwicklung: AI Act und Secure AI Development. HR: High-Risk Employment AI. Marketing: GenAI, Urheberrecht, Transparenz. Alle: Awareness.
  3. KI-Beauftragten-Ausbildung. Ein bis drei interne Personen werden intensiv qualifiziert und übernehmen die Rolle dauerhaft.
  4. Dokumentation. AI Literacy Policy, Training Matrix, Training Records, AI System Inventory, Risk Classification, Teilnehmer- und Prüfungsnachweise.
  5. Jährlicher Refresh. KI-Kompetenz soll kontinuierlich weiterentwickelt werden. Aus der Einmalschulung wird ein wiederkehrender Compliance-Service.

Für größere Organisationen ist zusätzlich ISO/IEC 42001 (AI Management System) strategisch interessant: eine Unternehmenszertifizierung, keine persönliche Trainerzulassung. Wir begleiten auf Wunsch die Vorbereitung.

Rechtlich geprüft mit der Kanzlei Özdag

Kanzlei Özdag Logo

Kanzlei Özdag, Nürnberg

Diesen Beitrag haben wir gemeinsam mit Rechtsanwalt Dersim Özdag erarbeitet (IT-Recht, Datenschutz, KI-Compliance, zertifizierter Mediator). Die technische Umsetzung und die Schulungen kommen von SES IT und Web Solutions, die rechtliche Einordnung von der Kanzlei.

Bei rechtlichen Fragen, etwa zur Rollenbestimmung nach dem AI Act, zu Verträgen mit KI-Anbietern oder zu Datenschutzfolgen, können Sie sich auch direkt an die Kanzlei wenden:

Die häufigsten Fragen aus unseren Gesprächen haben wir unten in der FAQ zusammengefasst. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, schreiben Sie uns.

Hinweis: Dieser Beitrag fasst die Rechtslage nach unserem Kenntnisstand (August 2026) zusammen, erstellt in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Özdag, und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Unsere Zertifikate sind private Lehrgangszertifikate von SES IT und Web Solutions.

FAQ

Häufige Fragen

01Ist ein KI-Beauftragter in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Anders als der Datenschutzbeauftragte ist der „KI-Beauftragte“ keine gesetzlich definierte oder vorgeschriebene Funktion. Die Bundesnetzagentur stellt ausdrücklich klar, dass weder die Einführung eines KI-Beauftragten noch externe Zertifizierungen oder standardisierte Trainings für die Erfüllung der KI-Kompetenzanforderungen vorgeschrieben sind. Ein interner KI-Beauftragter ist dennoch ein sinnvolles Organisationsinstrument, um die Pflichten aus dem EU AI Act im Unternehmen zu bündeln.

02Was verlangt Art. 4 EU AI Act (KI-Kompetenz, AI Literacy) konkret?

Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen ergreifen, um ein hinreichendes Maß an KI-Kompetenz bei ihrem Personal und anderen mit dem Betrieb befassten Personen zu fördern. Zu berücksichtigen sind dabei technisches Wissen, Erfahrung, Ausbildung, der konkrete Einsatzkontext der KI-Systeme und die Personengruppen, bei denen die Systeme eingesetzt werden. Die Pflicht ist risikobasiert: Ein Entwickler, der ein KI-System baut, braucht andere Kompetenzen als eine Sachbearbeiterin, die ChatGPT für E-Mails nutzt. Ein bestimmtes Kompetenzniveau für einzelne Personen muss dabei nicht garantiert werden. Gefordert sind angemessene Maßnahmen.

03Müssen KI-Schulungen nach dem AI Act zertifiziert sein?

Nein. Die Bundesnetzagentur formuliert wörtlich: „Die KI-Verordnung sieht keine Zertifizierungspflicht für in Anspruch genommene Schulungen oder Qualifizierungsmaßnahmen vor.“ Schulungen dürfen intern oder extern durchgeführt werden. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen zur Organisation, zu den eingesetzten KI-Systemen und zum Vorwissen der Beteiligten passen und dass sie dokumentiert werden.

04Braucht ein Schulungsanbieter eine staatliche Zulassung, um KI-Beauftragte auszubilden?

Nein. In Deutschland ist derzeit weder eine staatliche Zulassung, eine TÜV-Zertifizierung noch ein IHK-Zertifikat erforderlich, um Unternehmen zum AI Act zu schulen oder Personen als KI-Beauftragte auszubilden. Wichtig ist die saubere Kommunikation: Ein Lehrgangszertifikat eines privaten Anbieters ist ein privates Zertifikat und kein staatlich anerkannter oder gesetzlich geschützter Abschluss.

05Ist das IHK-Zertifikat „Betrieblicher KI-Beauftragter“ Pflicht?

Nein. IHK-Lehrgänge zum betrieblichen KI-Beauftragten sind ein anerkanntes und sinnvolles Weiterbildungsangebot, aber kein gesetzlich erforderlicher Befähigungsnachweis. Das Zertifikat wird dort typischerweise auf Basis von Mindestanwesenheit (z. B. 80 %), Projektarbeit, Präsentation und Fachgespräch vergeben. Vergleichbare Qualifikationen können auch durch andere Anbieter oder intern aufgebaut werden.

06Reicht eine einheitliche 4-Stunden-Schulung für alle Mitarbeitenden aus?

In der Regel nicht. Der AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz: Rolle, eingesetzte KI-Systeme, deren Risiken und das Vorwissen der Personen bestimmen den Schulungsbedarf. Eine Awareness-Schulung für alle ist ein guter Grundstein, muss aber für Entwickler, HR, Management oder Compliance um passende Vertiefungen ergänzt werden. Außerdem soll KI-Kompetenz kontinuierlich weiterentwickelt werden.

07Welche Dokumentation sollte ein Unternehmen zur KI-Kompetenz führen?

Die Bundesnetzagentur empfiehlt ausdrücklich, Maßnahmen nachvollziehbar zu dokumentieren, insbesondere Inhalte, Teilnehmende, Umfang und Datum. Praxisbewährt sind: eine AI-Literacy-Policy, eine Schulungsmatrix (Rolle zu Schulung), Training Records, ein KI-System-Inventar, die Risikoklassifizierung der eingesetzten Systeme sowie Teilnahme- und Prüfungsnachweise.

08Welche Aufgaben hat ein interner KI-Beauftragter?

Typische Aufgaben: das KI-Inventar führen, neue KI-Projekte und Tools bewerten (Rolle, Risikoklasse, Anforderungen), Fachbereiche beraten, Schulungen koordinieren, Risiken an die Geschäftsführung eskalieren und die Compliance-Dokumentation pflegen. Er ist Schnittstelle zwischen IT, Datenschutz, Compliance und Management.

09Was ist der Unterschied zwischen Anbieter (Provider) und Betreiber (Deployer) im AI Act?

Anbieter entwickeln ein KI-System oder lassen es entwickeln und bringen es unter eigenem Namen in Verkehr. Betreiber setzen ein KI-System in eigener Verantwortung ein. Das ist die Rolle der meisten Unternehmen, die z. B. Microsoft Copilot oder ChatGPT Enterprise nutzen. Die Pflichten unterscheiden sich deutlich. Zwei häufige Irrtümer: Ob ein System unter eigener Marke läuft, ist nicht entscheidend, und wer ein Standardsystem wesentlich verändert oder zweckentfremdet, kann selbst zum Anbieter werden.

10Gelten für Hochrisiko-KI strengere Schulungsanforderungen?

Ja. Für Hochrisiko-KI-Systeme, etwa viele Systeme im HR- und Recruiting-Bereich, verlangt Art. 26 Abs. 2 KI-VO, dass Betreiber die menschliche Aufsicht natürlichen Personen übertragen, die über die erforderliche Kompetenz, Ausbildung und Befugnis verfügen, und ihnen die erforderliche Unterstützung zukommen lassen. Diese Aufsichtspersonen müssen also gezielt geschult werden. Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme gelten ab dem 2. Dezember 2027.

11Was ist ISO/IEC 42001 und wann lohnt sich das?

ISO/IEC 42001 ist der internationale Standard für KI-Managementsysteme (AI Management System). Er ist keine persönliche Qualifikation, sondern eine Unternehmenszertifizierung, vergleichbar mit ISO 27001 für Informationssicherheit. Für Unternehmen, die KI strategisch und in größerem Umfang einsetzen oder Kunden gegenüber Nachweise erbringen müssen, ist er deutlich relevanter als ein einzelnes Personenzertifikat.

Timo Stark
Timo Stark

Inhaber von SES IT und Web Solutions, Docker Captain und seit über 15 Jahren in Softwareentwicklung, Serverbetrieb und IT-Sicherheit unterwegs. Baut und härtet heute KI-Agenten-Infrastruktur für den Mittelstand. LinkedIn →

Aus der Praxis · SES IT und Web Solutions

AI-Literacy-Assessment für Ihr Unternehmen

In einem kostenfreien Erstgespräch klären wir Ihre Rolle nach dem AI Act, die eingesetzten KI-Systeme und den realen Schulungsbedarf.